Abrechnung der Videosprechstunde für Hebammen in Deutschland

Gültig seit November 2025
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I. Die rechtliche Grundlage: Die Endziffer 3 für Videoleistungen

Ambulante hebammenhilfliche Leistungen, die als Videobetreuung erbracht werden, werden mit den Gebührenpositionen abgerechnet, die die Endziffer „3“ tragen. Die Abrechnung erfolgt in 5-Minuten-Einheiten.

So sind die Positionen aufgebaut

Seit dem 1. November 2025 gilt der neue Hebammenhilfevertrag. Alle Gebührenpositionen sind fünfstellig: Die erste Ziffer steht für den Leistungsbereich (1 Schwangerschaft, 3 Wochenbett, 4 Kurse), die zweite und dritte für die Leistung, die vierte für den Zuschlag (0 ohne, 1 mit Zuschlag) und die fünfte für die Leistungsart (1 aufsuchend, 2 nicht aufsuchend, 3 Video). Grundlage ist ein Stundensatz von 74,28 €, also 6,19 € je 5 Minuten. Mit Zuschlag sind es 7,24 € je 5 Minuten.

Zuschlagszeiten: werktags von 21:00 bis 6:00 Uhr, von Samstag 12:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr sowie ganztägig an gesetzlichen Feiertagen.

II. Abrechnungsziffern und Vergütungssätze für Videoleistungen

A. Einzelleistungen per Video

GebührenpositionLeistung per VideoBasiswert pro 5 MinutenHinweise
10103Hilfeleistung in der Schwangerschaft6,19 €max. 2 Kontakte am Tag, davon höchstens 1 per Video
10113Hilfeleistung in der Schwangerschaft, mit Zuschlag7,24 €nachts, am Wochenende, an Feiertagen
30103Hilfeleistung im frühen Wochenbett (bis 10. Lebenstag)6,19 €nur als 2. Kontakt am Tag, max. 30 Min
30113Hilfeleistung im frühen Wochenbett, mit Zuschlag7,24 €wie 30103
30303Hilfeleistung im späten Wochenbett (11. Lebenstag bis 12. Lebenswoche)6,19 €max. 30 Min per Video
30313Hilfeleistung im späten Wochenbett, mit Zuschlag7,24 €wie 30303
30603Hilfe bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten (ab 13. Lebenswoche bis Ende der Abstillphase)6,19 €–
30613Hilfe bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten, mit Zuschlag7,24 €–

B. Gruppenkurse per Video (Vergütung pro Teilnehmerin)

GebührenpositionLeistungBasiswert pro 5 MinutenGrenzen je Versicherter
40103Geburtsvorbereitung in der Gruppe per Video (live)0,95 €max. 168 Einheiten (840 Min)
40106Geburtsvorbereitung in der Gruppe – Selbstlerneinheiten0,20 €max. 50 % der Einheiten
40303Rückbildung in der Gruppe per Video (live)0,95 €max. 120 Einheiten (600 Min)
40306Rückbildung in der Gruppe – Selbstlerneinheiten0,20 €max. 50 % der Einheiten

III. Praxisnahe Anwendungsbeispiele und Abrechnungsvorlagen

Fallbeispiel 1: Beratung bei Schwangerschaftsbeschwerden per Video

Szenario: Eine Schwangere in der 15. SSW meldet sich an einem Dienstagvormittag wegen akuter Ischias-Beschwerden. Die Hebamme berät sie in einer 30-minütigen Videosprechstunde.

GebührenpositionLeistungDauer in MinutenVergütung
10103Hilfeleistung in der Schwangerschaft per Video (6,19 €)30 (6 Einheiten à 5 Min)37,14 €
Gesamt–3037,14 €

Abrechnungshinweis: Seit dem 1. November 2025 gibt es keine eigene Position mehr für ein Vorgespräch oder eine Beratung per Video. Beratung und Hilfe bei Beschwerden werden über die Hilfeleistung in der Schwangerschaft (101XX) abgerechnet, die Endziffer 3 kennzeichnet die Videobetreuung. Pro Tag sind höchstens zwei Kontakte abrechenbar, davon maximal einer per Video.

Fallbeispiel 2: Stillberatung am Wochenende mit Zuschlag

Szenario: Eine Mutter, deren Baby vier Monate alt ist, meldet sich am Samstag um 14:30 Uhr, weil sie starke Schmerzen beim Stillen hat. Die Hebamme führt eine 25-minütige Videosprechstunde durch.

GebührenpositionLeistungDauer in MinutenVergütung
30613Hilfe bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten per Video, mit Zuschlag (7,24 €)25 (5 Einheiten à 5 Min)36,20 €
Gesamt–2536,20 €

Abrechnungshinweis: Ab Samstag 12:00 Uhr gilt der Zuschlag. Er wird nicht mehr als eigene Position abgerechnet: Die vierte Ziffer „1“ kennzeichnet die Leistung mit Zuschlag, der Wert je 5 Minuten steigt von 6,19 € auf 7,24 €. Die Position 306XX gilt ab der 13. Lebenswoche. Davor wird über das frühe (301XX) oder späte Wochenbett (303XX) abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Geburtsvorbereitungskurs mit Live- und Selbstlern-Anteil

Szenario: Ein Geburtsvorbereitungskurs umfasst 14 Stunden (168 Einheiten). Eine Teilnehmerin nimmt an 84 Einheiten (420 Minuten) Live-Unterricht per Video teil und bearbeitet 84 Einheiten (420 Minuten) Selbstlern-Inhalte.

GebührenpositionLeistungDauer in MinutenVergütung
40103Live-Unterricht per Video (0,95 €)420 (84 Einheiten à 5 Min)79,80 €
40106Selbstlern-Inhalte (0,20 €)420 (84 Einheiten à 5 Min)16,80 €
Gesamt–84096,60 €

Abrechnungshinweis:

  1. Je Versicherter sind höchstens 168 Einheiten (840 Minuten) abrechenbar.
  2. Höchstens 50 % der Einheiten dürfen Selbstlerneinheiten (40106) sein, mindestens die Hälfte muss live stattfinden, in Präsenz oder per Video.
  3. Die Vergütung erfolgt pro Teilnehmerin.
  4. Für Qualität und Inhalt der Selbstlern-Videos ist die Hebamme verantwortlich. Die Teilnehmerinnen müssen im Live-Teil Fragen dazu stellen können.

Fallbeispiel 4: Zweiter Wochenbett-Kontakt per Video

Szenario: Eine Hebamme hat eine Wöchnerin am Vormittag (5. Tag nach der Geburt) zu Hause besucht (Abrechnung über 30101). Am späten Nachmittag, werktags vor 21 Uhr, meldet sich die Mutter wegen einer Unsicherheit bei der Nabelpflege. Die Hebamme führt eine 15-minütige Videosprechstunde durch.

GebührenpositionLeistungDauer in MinutenVergütung
30103Hilfeleistung im frühen Wochenbett per Video (6,19 €)15 (3 Einheiten à 5 Min)18,57 €
Gesamt–1518,57 €

Abrechnungshinweis: Im frühen Wochenbett (bis zum 10. Lebenstag) sind zwei Kontakte am Tag abrechenbar. Nur der zweite darf per Video stattfinden, und zwar höchstens 30 Minuten (6 Einheiten).

Quelle: Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (GKV-Spitzenverband), gültig ab 01.11.2025, Anlage 1.1 Abschnitt 2 Vergütungsverzeichnis. Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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