I. Die rechtliche Grundlage: Die Endziffer 3 für Videoleistungen
Ambulante hebammenhilfliche Leistungen, die als Videobetreuung erbracht werden, werden mit den Gebührenpositionen abgerechnet, die die Endziffer „3“ tragen. Die Abrechnung erfolgt in 5-Minuten-Einheiten.
So sind die Positionen aufgebaut
Seit dem 1. November 2025 gilt der neue Hebammenhilfevertrag. Alle Gebührenpositionen sind fünfstellig: Die erste Ziffer steht für den Leistungsbereich (1 Schwangerschaft, 3 Wochenbett, 4 Kurse), die zweite und dritte für die Leistung, die vierte für den Zuschlag (0 ohne, 1 mit Zuschlag) und die fünfte für die Leistungsart (1 aufsuchend, 2 nicht aufsuchend, 3 Video). Grundlage ist ein Stundensatz von 74,28 €, also 6,19 € je 5 Minuten. Mit Zuschlag sind es 7,24 € je 5 Minuten.
Zuschlagszeiten: werktags von 21:00 bis 6:00 Uhr, von Samstag 12:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr sowie ganztägig an gesetzlichen Feiertagen.





